Wenn Sie nach Hause gehen
Den Zeitpunkt Ihrer Entlassung legt Ihre Klinikärztin/Ihr Klinikarzt in der Regel gemeinsam mit Ihnen fest. Nur Ihr medizinischer Ansprechpartner kann beurteilen, wann Ihr Heilungsprozess so weit fortgeschritten ist, dass eine Entlassung möglich ist.Vorzeitige Entlassung oder Abbruch der Behandlung sind nur auf eigenes Risiko und gegen Ihre Unterschrift möglich.
Vor Ihrer Entlassung findet ein ausführliches Abschlussgespräch mit Ihrer Klinikärztin/Ihrem Klinikarzt statt. Dabei erhalten Sie Hinweise für zu Hause und einen (Kurz-) Entlassungsbericht für Ihren Haus- oder Facharzt.Nichts vergessen?
Wenn Sie entlassen oder in ein anderes Krankenhaus bzw. eine Reha-Klinik verlegt werden, vergessen Sie bitte nicht, Ihre persönlichen Gegenstände und eventuell hinterlegte Wertsachen mitzunehmen.
Telefonkarte
Bitte denken Sie auch daran, Ihre Telefonkarte zu entwerten und Pfand sowie ggf. Rückzahlungen am Automaten vor unserer Patientenverwaltung in der Eingangshalle entgegenzunehmen.
Bitte melden Sie sich immer in unserer Patientenverwaltung (Eingangshalle) ab. Wir sind verpflichtet, die Eigenbeteiligung für den Klinikaufenthalt mit Ihnen persönlich abzurechnen. Die Eigenbeteiligung für Ihren Klinikaufenthalt nehmen wir in bar oder per „ec-cash" entgegen. Sie können jedoch auch einen Abbuchungsauftrag erteilen bzw. einen vorgefertigten Überweisungsträger mitnehmen und die Zahlung bequem von zu Hause aus veranlassen. Außerhalb der Öffnungszeiten der Patientenverwaltung können Sie die Eigenbeteiligung an der Reception begleichen.


